Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1
Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren
Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Bitte lassen Sie sich vor
Abschluss eines Kaufvertrages sämtliche Grundstücksunterlagen direkt vom Eigentümer vorlegen.
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag über eines der nachgewiesenen Objekte zustande, ist der Empfänger verpflichtet, den Schaden in
Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
§2
Ist eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, ist der Empfänger
verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich, schriftlich mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später durch Dritte angeboten, erlischt dadurch unser Provisionsanspruch nicht. Um eine doppelte Provisionszahlung zu vermeiden, wird empfohlen, den nachfolgenden Anbietern Ihre Vorkenntnis schriftlich geltend zu machen und auf Maklerdienste
dieser Anbieter zu verzichten.
Zwischenverkauf - bzw. Vermietung bleibt dem Eigentümer und uns vorbehalten.
§3
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, ist der Empfänger verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen
abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer
Zwangsversteigerung erreicht wird.
§4
Provisionen aus dem Verkauf sind bei Beurkundung eines Kaufvertrages verdient. Provisionen aus der Vermietung bei Abschluss eines Miet, - oder Pachtvertrages. Sie ist am Tage des Vertragsabschlusses inklusive der zur Zeit gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.
Die Provision steht uns auch dann zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder
ähnliches Geschäft zustande kommt.
§5
Mündliche Abreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.